Fragen und Antworten zum Mieterstromangebot der

IVSF Solar GmbH

Warum kann sich Mieterstrom für Dich lohnen?

Jeder Betreiber einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf einem Hausdach kann seinen Solarstrom an die Mieter im Haus verkaufen. Dann ist er Energieversorger und kann auch Dein Vertragspartner werden.  Energielieferanten wie die IVSF Solar GmbH kooperieren dazu überall in Deutschland mit Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Mehr als 100.000 Haushalte beziehen solaren Mieterstrom. Die Wohnhäuser befinden sich über alle Bundesländer verteilt, in größeren wie kleineren Städten, sehr viele in Frankfurt/Main, Berlin und München.

Die einheitlichen Mieterstrom-Tarife zur Vollversorgung gehören zu den günstigsten Tarifen für nachhaltigen Ökostrom und sind deutlich günstiger als die Grundversorgung in der jeweiligen Stadt.

Dass Mieterstrom günstig ist, hat mehrere Gründe: Die Stromerzeugung auf dem Dach ist deutlich günstiger, als der Einkauf elektrischer Energie am Markt. Zudem fallen auf direkt gelieferten Strom, der nicht durch das öffentliche Stromnetz fließt, keine Entgelte für die Nutzung der Leitung und des Weges an. Vier Umlagen auf den Strompreis sowie die Stromsteuer gibt es ebenfalls nicht.

Mit Mieterstrom kannst Du aber nicht nur Geld sparen. Du tust auch etwas für den Klima- und Umweltschutz. Schließlich wird der Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen und am Ort seiner Erzeugung verbraucht. Im Gegensatz zu anderen Tarifen für Ökostrom weißt Du zudem genau, woher ein großer Teil der Energie kommt – direkt vom Dach.

Worauf solltest Du bei Vertragsschluss achten?

Bei Abschluss eines Vertrags für solaren Mieterstrom gehst Du kein Risiko ein: Du stehst nicht ohne Strom da, wenn beispielsweise die Sonne nicht scheint. Dein Anschluss an das öffentliche Stromnetz bleibt bestehen. Fließt kein Sonnenstrom, beispielsweise nachts, kannst Du Strom über das Netz beziehen.

Klassisch bieten seriöse Energielieferanten in der Regel eine Vollversorgung an. Fließt Solarstrom vom Dach, können die Mieter im Haus diesen direkt verbrauchen. Überschüsse wandern ins Stromnetz. Reicht der Solarstrom vom Dach nicht aus oder steht die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge nach Sonnenuntergang still, liefert der Versorger den benötigten Strom über das Stromnetz. Seine Preise ergeben sich aus einer Mischkalkulation: geringere Kosten für den direkt verbrauchten Solarstrom, höhere Kosten für den über das Stromnetz gelieferten.

Zu welchen Kosten sich Solarstrom mit einer neuen PV-Anlage genau gewinnen lässt, hängt von der Sonneneinstrahlung in der Region und von der Neigung und Ausrichtung des Dachs ab. Die Höhe des Stromtarifs beeinflussen aber auch die Mieter selbst: Je mehr Parteien im Haus den Strom vom Dach nutzen, desto mehr der erzeugten Energie lässt sich im Haus verbrauchen und desto günstiger wird es für alle. Machen alle Mieter mit, kann die Anlage größer ausfallen, mehr Strom erzeugen und dann den Bedarf der Mieter zu 50 bis 70 Prozent decken.

Wie sieht die Lieferung von Mieterstrom aus?

Nimmt der Lieferant die gesetzliche Förderung in Anspruch, ist er verpflichtet, Dich vollständig mit elektrischer Energie zu versorgen (§ 42a Abs. 2 EnWG). Reicht die Solarstromproduktion nicht aus, um Deinen Verbrauch zu decken, muss der Versorger zusätzlichen Strom besorgen.

Das Extrageld vom Staat soll es den Anlagenbetreibern ermöglichen, den Strom günstig anzubieten. Die Bedingung ist dabei, dass der Tarif mindestens 10 Prozent günstiger ist als jener des Grundversorgers (§ 42a Abs. 4 EnWG). Das ist der Lieferant mit den meisten Kunden in einem Ort, er beliefert Dich automatisch, wenn Du keinen Vertrag mit einem Stromlieferanten abgeschlossen hast. 2022 ist es für Anbieter kein Problem, dieses Kriterium zu erfüllen – Mieterstrom ist teilweise 20 Prozent günstiger als der Grundtarif am Ort.

Der Liefervertrag für geförderten Mieterstrom darf nicht Bestandteil des Mietvertrags sein (§ 42a Abs. 2 EnWG). Wenn Du in eine Wohnung einziehst, deren Vormieter Solarstrom vom Dach genutzt hat, musst Du das nicht auch tun. Du kannst den Liefervertrag für Mieterstrom ausschlagen und Dir einen alternativen Anbieter suchen. Oder Du entscheidest Dich für das Angebot. Wenn Du den Stromvertrag wieder kündigst, wirkt sich das genauso wenig auf Deinen Mietvertrag aus. Sobald Du aber Deinen Mietvertrag kündigst oder er ausläuft, endet auch Dein Mieterstromvertrag automatisch zum selben Zeit­punkt.

Entscheidest Du Dich für Mieterstrom, darf der Stromliefervertrag höchstens ein Jahr laufen und sich dann um jeweils ein weiteres Jahr verlängern (§ 42a Abs. 3 EnWG). Die Kündigungsfrist beträgt längstens drei Monate. Ein Anbieter kann auch kürzere Laufzeiten und Fristen wählen. Auch hier gilt: Verträge, dieseit März 2022 geschlossen werden, dürfen sich nach dem ersten Jahr nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und Du darfst nach Ablauf der ersten Laufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Alle Regelungen zum Wechsel des Stromanbieters gelten auch bei Mieterstrom-Tarifen mit gesetzlicher Förderung. Der Anbieter kümmert sich um den Wechsel und meldet Dich beim bisherigen Versorger ab. Sollten sich die Preise erhöhen, muss Dir das der Versorger vorher mitteilen. Dann steht es Dir frei, das Son­der­kün­di­gungs­recht zu nutzen und einen anderen, günstigeren Versorger zu wählen. Wenn Du umziehst, kannst Du den Mieterstromvertrag ebenfalls außerordentlich kündigen.

Wie teuer darf geförderter Mieterstrom sein?

Wer Mieterstrom anbietet, muss Deine Stromversorgung sicherstellen – durch den Sonnenstrom vom eigenen Dach und zusätzlichen Strom aus dem Netz, wenn die eigenen PV-Anlage nicht genug Strom erzeugt. Dafür darf der Anbieter höchstens 90 Prozent des Preises verlangen, den Du in der örtlichen Grundversorgung für den Strom bezahlen müsstest (§42a Abs. 4 EnWG). Der Mieterstromzuschlag, den ihm der Staat bezahlt, soll dem Versorger helfen, günstige Tarife anzubieten und damit auch wettbewerbsfähig zu sein.

Da ein Stromtarif aus dem Arbeitspreis (Preis pro kWh Strom) und einem jährlichen, fixen Grundpreis (monatlich abgerechnet) besteht, muss der Mieterstrom nicht zwingend bei beiden Preisbestandteilen 10 Prozent günstiger als die Grundversorgung sein. Entscheidend ist, dass Du in der Jahresabrechnung wenigstens 10 Prozent weniger zahlst, als der Grundversorger an Deinem Wohnort in derselben Zeit verlangt hätte. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Finanztip-Nachfrage klargestellt: Das darfst Du anhand Deines tatsächlichen Stromverbrauchs nachrechnen. Egal, ob Du nur 800 kWh oder 5.000 kWh verbraucht hast, der Gesamtpreis darf 90 Prozent des Grundversorgungstarifs nicht überschreiten.

Laut dem Monitoringbericht 2022 der Bundesnetzagentur kostete die Grundversorgung am 1. April 2022 in Deutschland durchschnittlich 35,7 Cent pro Kilowattstunde (Verbrauchsannahme: 2.500 bis 5.000 kWh). Mieterstrom dürfte dann im Bundesschnitt weniger als 32,13 Cent/kWh gekostet haben.

Die Kosten für die Wartung oder Reparatur der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge muss der Versorger über den Preis für den Mieterstrom abdecken. Für den Betrieb der Anlage dürfen Dir keine Kosten über die Miete oder die Nebenkosten berechnet werden.

Wie entwickeln sich die Preise für Mieterstrom?

Wenn Du heute Mieterstrom beziehst, sollten sich die Kosten dafür langsamer erhöhen als für Netzstrom oder sogar stabil bleiben – schließlich verändern sich die Erzeugungskosten des solaren Teils Deines Bezugs nicht oder kaum. Der Teil, der über das Netz geliefert wird, unterliegt dagegen verschiedenen Einflüssen, die seinen Preis nach oben treiben können: Wenn Netzentgelte stärker ansteigen oder die Preise an der Strombörse.

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